Corona Update
Aufgrund der aktuellen Infektionslage in unserem Landkreis gilt ab Mittwoch, 17.11.2021 die Stufe 3.
Gem. § 1e) Abs. 1 Nr. 2 Corona-Landesverordnung M-V sind wir gezwungen, die 2-G-Regelung für den Sportbetrieb festzulegen. Das bedeutet:
1. Teilnahme am Sportbetrieb für Personen ab 18 Jahre nur, wenn diese gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft oder von einer Coronavirus-Erkrankung genesenen sind.
2. Auch Geimpften und Genesenen wird ein zusätzlicher Coronatest dringend empfohlen.
3. Dies gilt für alle Teilnehmenden ab 18 Jahren (Sportler/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen).